Hinterbebauung an der Schuhstraße nach wie vor ein nicht kalkulierbares Risiko

Reinhard Schwakenberg (Dipl.-Ing Architekt BDA) schreibt in einem Leserbrief:
„Da hat mein Leserbrief vom Dezember bzgl. der problematischen Bebauung auf dem ehem. Gärtnereigelände an der Schuhstraße ja doch schon einiges bewirkt. Zumindest hat er dazu beigetragen, dass der Beschluss zur Durchführung der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aufgehoben wurde und nun, nachdem der Investor neue und angeblich weniger mangelhafte Pläne nachgereicht hat im Stadtentwicklungsauschuss am 13. Mai neu beschlossen werden soll.
Diese besagten Pläne zeigen jedoch einmal mehr, wie unzureichend die Planung noch immer ist und welche Risiken sie nach wie vor beinhaltet. Festmachen möchte ich dies exemplarisch daran, dass die bisher geplante Tiefgarage so tief in den Boden eingegriffen hätte, dass eine in 3 m Tiefe befindliche und ca. 1 Meter starke Tonschicht die eine Sperrschicht zu einem tiefer gelegenen Grundwasserleiter bildet, mit ungeprüften Risiken durchstoßen würde, was vom Investor bisher entschieden bestritten wurde.
Um dies nunmehr sicherzustellen, soll nach neuen Plänen jetzt das gesamte Baugelände um bis zu einem Meter hoch aufgeschüttet (!) werden und darauf nochmals 20 cm höher die Bebauung angeordnet werden. Begründet wird dies mit angeblich nicht ausreichenden Kanaltiefen. Sorry, diese reichen auch danach noch nicht aus, wenn die letzten Schmutzwasserschächte lt. Investorenplanung gerade einmal 32 cm Tiefe aufweisen, während die DIN 1986-100 für die Frostsicherheit mind. 80 – 100 cm vorschreibt. Das gesamte Abwasser muss also ohnehin gepumpt werden.
Im neuen, wie im alten Bodengutachten heißt es nach wie vor Zitat: „ Um die Grundwasserströmungen im Untergrund bis 3 m Tiefe nicht aufzustauen, sollte unter dem gesamten Baufeld eine Kiesschüttung von 0,5 m (mindestens 0,3 m) aufgebracht werden. Dadurch ist gewährleistet, dass der Grundwasserstrom ohne Aufstau die Gebäude umfließen kann.“ In der abschließenden Gründungsempfehlung lautet es nun plötzlich aber , dass diese Schicht gar nicht erforderlich sei und sogar auf eine sogenannte Sauberkeitsschicht, gemäß DIN 1045-3 zwingend erforderlich, insbesondere bei wasserdichten Betonsohlen, verzichtet werden kann. Optimistisch mit nur 30 cm Stärke veranschlagt würde diese Konstruktion „nur noch“ 30 cm tief in diese Tonsperrschicht eingreifen. Das im ganzen Bereich der Tiefgarage aber ca. 20 Stützen mit Einzelfundamente in einer Stärke von mind. 60 cm + Sauberkeitsschicht erforderlich werden wird nicht weiter thematisiert. Fakt ist jedoch, dass an diesen Stellen die Tonschicht auf max. noch 30 cm geschwächt wird. Niemand weiß, ob die so geschwächte Sperrschicht noch als solche wirken kann. Warum die wenige Seiten zuvor im Gutachten unbedingt geforderte Kiesschüttung zur Verhinderung eines Grundwasserstaus auf einmal nicht mehr notwendig ist? Auch darauf keine Antwort im Gutachten.
Die neue Planung wirft auch zum Thema überarbeiteter Lärmschutz weiter Fragen auf. Ich frage mich allen Ernstes, wer will hier eigentlich wen verar…en ?“
Reinhard Schwakenberg
Dipl.-Ing Architekt BDA