Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) weist auf die Erweiterung der
Mautpflicht ab Mitte des Jahres hin. Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer
technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für
Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des
Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Unternehmen müssen prüfen, ob für ihre Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2024 eine Mautpflicht besteht:
Ausgenommen sind zum Beispiel weiterhin Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen
Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder
Maschinen genutzt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Ladung von den Fahrer:innen
zur Ausübung ihres Handwerks oder mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt wird, die
sogenannte „Handwerkerausnahme“. Kommt für das Fahrzeug eine Ausnahme von der Maut in
Frage, kann eine entsprechende Registrierung beim Mautbetreiber Toll Collect sinnvoll sein.
Sofern eine Mautpflicht besteht, erfolgt die Abrechnung über eine On Board Unit (OBU). Die müsse
rechtzeitig bestellt und ins Fahrzeug eingebaut werden. „Wenn sich alle neu Maut-Pflichtigen erst
Ende Juni kümmern, könnte es mit Werkstatt-Terminen knapp werden“, mahnt Stefanie Schöpe,
Ansprechpartnerin bei der IHK Lippe.
Die Maut wird auf allen Bundesstraßen und Bundesautobahnen erhoben. Sie setzt sich aus
unterschiedlichen Mautkomponenten zusammen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung
und der Lärmbelästigung. Zum 1.12.2023 wurde zusätzlich eine vierte Komponente eingeführt: die
verkehrsbedingte CO2-Emission, die mit 200 EURO pro Tonne CO2 eingepreist wurde. Das hat für
erhebliche Kostensteigerungen und Unmut bei den lippischen Transportunternehmen geführt.
Nun erfolgt die zweite Stufe der Erhöhung mit der Ausdehnung auf LKW mit mehr als 3,5 Tonnen.
Die IHK Lippe macht darauf aufmerksam, dass beispielsweise Umzugsspeditionen, die mit
„leichten“ LKW unterwegs sind, unter die neue Mautpflicht fallen.
Die Mauteinnahmen sind laut Bundesregierung zweckgebunden für die Verbesserung der
Bundesfernstraßen-Infrastruktur sowie für Maßnahmen im Mobilitätsbereich zu verwenden – mit
Schwerpunkt auf den Bundesschienenwegen.
Auf www.ihk.de/lippe-detmold sind weitere Infos wie Mautrechner und aktuelle Mauttabellen
unter der Nummer 6112478 eingestellt. Informationen zum Bezug und zum Einbau stehen
unter www.toll-collect.de.
PM IHK Detmold