KI-Verordnung der EU: IHK Lippe fordert praxistaugliche Regeln für den Mittelstand
Mit den zahlreichen weiteren Vorgaben der europäischen KI-Verordnung, die Anfang August wirksam geworden sind, stehen auch Unternehmen in Lippe vor zusätzlichen rechtlichen Anforderungen. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit beim Einsatz Künstlicher Intelligenz zu sorgen. Zugleich warnt die IHK vor einer Überregulierung, die insbesondere mittelständische Unternehmen belasten könnte.
„Künstliche Intelligenz wird inzwischen in nahezu allen Branchen eingesetzt. Viele Unternehmen nutzen KI-Anwendungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen, im Kundenkontakt oder im Marketing. Deshalb ist es richtig, dass die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen schafft“, erklärt Lars Henning Döhler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe und bei der IHK unter anderem für den Bereich Recht zuständig.
Die Verordnung sieht nun umfangreiche Transparenzpflichten vor. KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, etwa Chatbots oder digitale Sprachassistenten, müssen Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer Künstlichen Intelligenz kommunizieren. Systeme, die Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte generieren, müssen grundsätzlich entsprechende Inhalte als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen. Auch sogenannte Deepfakes sind offenzulegen. Für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen, beispielsweise im Bereich medizinischer Geräte oder bei der Personalauswahl, gelten darüber hinaus weitergehende Anforderungen einschließlich einer CE-Kennzeichnung.
„Unternehmen und Bürger müssen nachvollziehen können, wann sie mit einer KI kommunizieren und wie Inhalte entstehen. Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb ist der Grundgedanke der Verordnung richtig“, betont Döhler. „Gleichzeitig muss aber gelten: Jede zusätzliche Vorgabe muss sich an ihrer praktischen Notwendigkeit messen lassen. Regulierung darf nicht zum Selbstzweck werden.“
Aus Sicht der IHK kommt es nun entscheidend darauf an, die neuen Vorschriften mit Augenmaß umzusetzen. Viele kleine und mittlere Unternehmen verfügten weder über eigene Rechtsabteilungen noch über spezialisierte Compliance-Strukturen.
„Europa darf sich im internationalen Wettbewerb nicht selbst Fesseln anlegen. Unsere Unternehmen stehen bereits unter erheblichem Kostendruck. Wenn zu den bestehenden Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten immer neue Anforderungen hinzukommen, wird dies insbesondere für den Mittelstand zu einer ernsthaften Belastung“, so Döhler.
Mindestens ebenso bedeutsam wie die Transparenzpflichten sind die neuen Anforderungen an die KI-Kompetenz in Unternehmen. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, nach besten Kräften sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Beschäftigte sollen die Funktionsweise, Chancen, Risiken und Grenzen der eingesetzten Systeme verstehen. Bei Hochrisiko-Anwendungen müssen zudem die Personen, die die menschliche Aufsicht ausüben, besonders qualifiziert sein und mögliche Fehlfunktionen erkennen sowie erforderlichenfalls eingreifen können.
„Die Schulung von Mitarbeitern ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Wer KI verantwortungsvoll einsetzen will, muss ihre Möglichkeiten, aber auch ihre Grenzen kennen. Allerdings müssen die Anforderungen für Unternehmen handhabbar bleiben. Gerade kleine Betriebe dürfen nicht mit zusätzlichen Schulungs- und Dokumentationspflichten überfordert werden“, erklärt Döhler.
Zugleich weist die IHK darauf hin, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bereits heute zahlreiche rechtliche Fragestellungen berührt. Dazu zählen insbesondere Datenschutz, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Fragen des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.
„Viele Unternehmen konzentrieren sich derzeit auf die technischen Möglichkeiten der KI. Ebenso wichtig ist jedoch die rechtliche Perspektive. Wer Daten in externe Systeme eingibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss stets auch die Anforderungen des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts im Blick behalten. Diese Regeln gelten unverändert weiter und bilden einen wesentlichen Rahmen für einen fairen Wettbewerb“, sagt Döhler.
Die IHK Lippe sieht in Künstlicher Intelligenz erhebliche Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könne KI dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten und Innovationen zu beschleunigen.
„Deutschland, Europa und damit auch Lippe können es sich nicht leisten, bei Zukunftstechnologien den Anschluss zu verlieren. Wir brauchen klare Leitplanken, die Vertrauen schaffen und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig müssen Unternehmen ausreichend Freiräume behalten, um Innovationen zu entwickeln und im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben. Gute Regulierung schafft Rechtssicherheit, ohne neue Bürokratieberge aufzutürmen“, so Döhler.
„Unser Ziel ist eine innovationsfreundliche Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Dafür braucht es Transparenz, Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Entscheidend wird sein, dass die neuen Regeln den verantwortungsvollen Einsatz von KI fördern und nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen werden“, sagt Döhler abschließend.
PM IHK Lippe
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