NRW knüpft Landesförderungen für Kultureinrichtungen an Honoraruntergrenzen für Künstler – SPD, Grüne und CDU-Fraktion im Landesverband fordern Prüfung.

In einem wegweisenden Schritt zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage freischaffender Künstlerinnen und Künstler startet das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 1. August mit der verbindlichen Koppelung von Landesförderungen an Honoraruntergrenzen. Ab 2026 soll die Regelung auf alle Kulturförderungen des Landes ausgeweitet werden.
Die Initiative reagiert auf die oft prekären Einkommensverhältnisse freischaffender Künstler. Statistiken der Künstlersozialkasse zeigen, dass viele Künstler trotz abgeschlossener Hochschulausbildung nur knapp über der Armutsgrenze leben.
Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU in der jüngsten Landesverbandsversammlung einen gemeinsamen Prüfauftrag eingebracht. Ziel des Antrags ist es, die Vergütung freischaffender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen professioneller Engagements des Landesverbandes Lippe zu überprüfen. Konkret soll festgestellt werden, ob die Vergütungen den Kriterien der Mindesthonorare entsprechen, wie sie von der NRWLandesregierung vorgegeben wurden.
„Wir wollen sicherstellen, dass die Künstlerinnen und Künstler, die für den Landesverband Lippe tätig sind, angemessen und fair entlohnt werden. Die Einhaltung der Mindesthonorare ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche nachhaltig zu verbessern,“ so Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landesverband Lippe.
Der Prüfauftrag sieht vor, dass der Verbandsvorsteher des Landesverbandes Lippe einen entsprechenden Bericht in der nächsten Verbandsversammlung vorlegt.
Pressemitteilung SPD-Kreisverband Lippe