BfL hat Fragen zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform in Lemgo

Die Bürger für Lemgo wollen einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt aufgenommen sehen und teilen dazu mit:
„Auf die Tagesordnung der Ratssitzung soll ein TOP aufgenommen werden:
Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Stadt Lemgo
Begründung
Auswirkungen der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Bewertungsmodell für die Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Also musste ein neues her:
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben vom zuständigen Finanzamt einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025“ erhalten. Der dort mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird mit dem durch die Stadt Lemgo festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt. Das Ergebnis ist die jährliche an die Stadt zu zahlende Grundsteuer.
Der Grundsteuermessbetrag ist für jedes Grundstück vom Finanzamt individuell festgelegt und nicht veränderbar. Von Bedeutung ist demnach der Hebesatz, den die Stadt Lemgo 2025 und Folgejahre erhebt. 4 Modelle sind in Lemgo möglich:
- Der aktuelle Hebesatz des Jahres 2024 von 525% wird für das Jahr 2025 beibehalten.
Dies würde allerdings erhebliche Mindereinnahmen für die Stadt Lemgo bedeuten. - Der von der Finanzverwaltung NRW für Lemgo vorgeschlagene einkommensneutrale Hebesatz von 706% wird für das Jahr 2025 übernommen. Dies würde bedeuten, dass Lemgo über die Grundsteuer die gleichen Steuereinnahmen wie 2024 erhält.
- Der Rat der Stadt Lemgo beschließt einen Hebesatz zwischen 525% und 706%. Die Finanzverwaltung hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
- Es gibt auch noch die Möglichkeit, 2 verschiedene Hebesätze zu beschließen. Einen für Wohn-Grundstücke (586%) und einen zweiten für Nichtwohn-Grundstücke (1100%). Allerdings wären bei dieser differenzierten Hebesatzerhebung die verfassungsrechtlichen Risiken erheblich. Klagen von Wohneigentümern gegen entsprechende Bescheide der Stadt wären unausweichlich.
- Zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Grundsteuerreform würde sicherlich auch beitragen, wenn die Verwaltung an 3 Beispielen für ein niedrig-, mittel- und hochpreisiges Gebiet der Stadt Lemgo (Dorf, Stadtgebiet, Spiegelberg) mögliche finanzielle Auswirkungen darlegt.
Insofern: Fragen über Fragen.
Deshalb halten wir als BfL es für sinnvoll, sich mit dieser Thematik im Rat am 16.09.2024 zu befassen, um dann gegebenenfalls bereits in dieser oder einer der folgenden Sitzungen die Verwaltung damit zu beauftragen, der Politik zeitnah einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu einer Hebesatzsatzung 2025 vorzulegen, der dann in Ruhe beraten und beschlossen werden kann.“
Pressemitteilung Wolfgang Sieweke / Fraktionsvorsitzender BFL