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In eigener Sache: Leserbriefe

Aus gegebenem Anlass (uns erreichte eine Zuschrift aus der Politik, es sei „äußerst fragwürdig und journalistisch unsauber“, einen Leserbrief anonym zu veröffentlichen):
Im Pressecodex (2.6) wird darauf hingewiesen, dass auf ausdrücklichem Wunsch des (der Redaktion dann allerdings bekannten) Verfassers eine andere Zeichnung zulässig ist, wenn er durch die Veröffentlichung seines Namens Nachteile befürchtet. Auch wenn in der Regel bei Leserbriefen der Verfasser genannt wird, ist diese Praxis durchaus nicht unüblich. Wir sind diesem Wunsch nachgekommen.

Wir stimmen mit den Inhalten der Leserbriefe nicht zwangsläufig überein und würden uns teils auch sachlichere Formulierungen wünschen. Es ist aber eben juristisch wegen des Urheberrechts nicht so einfach – wie öffentlich teils angenommen -, Kürzungen im Namen der Redaktion vorzunehmen. Nach sorgfältiger Abwägung (wir halten zwei Aussagen für sehr unsachlich, sehen sie aber nach Einholen fachmännischen Urteils von der Meinungsfreiheit gedeckt) haben wir uns aufgrund des öffentlichen Interesses zur Veröffentlichung entschieden – auch aufgrund unserer Philosophie im Disclaimer:

„Leserbriefe stellen eine wichtige Facette des öffentlichen Diskurses dar, da sie es den Leserinnen und Lesern ermöglichen, ihre persönlichen Ansichten und Reaktionen auf veröffentlichte Inhalte zu teilen. Die in Leserbriefen geäußerten Meinungen müssen nicht notwendigerweise die Ansichten oder Positionen der Redaktion widerspiegeln. Leserbriefe sind Ausdruck der individuellen Perspektiven der Einsender und dienen dazu, ein breiteres Spektrum an Stimmen und Sichtweisen in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Die Veröffentlichung von Leserbriefen spiegelt unser Bestreben wider, eine vielfältige Diskussionskultur zu fördern.“

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