Jagdscheinverlängerung: Antrag zeitnah einreichen
Wer einen Jagdschein hat, der noch bis zum 31. März 2026 gültig ist, sollte diesen bald verlängern. Aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben kann die Bearbeitungszeit deutlich länger dauern. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Lippe weist deshalb betroffene Jägerinnen und Jäger darauf hin, ihre Anträge so bald wie möglich einzureichen.
Durch eine umfassende Gesetzesänderung im Bundesjagdgesetz und Waffengesetz im Oktober 2024 ist die Prüfung der Jagdscheinverlängerungen umfangreicher als zuvor. Diese erfolgt seither nicht mehr nur durch die Untere Jagdbehörde, sondern auch durch die Waffenbehörde. Die Gesetzesänderungen haben teils erhebliche Verlängerungen der Bearbeitungszeiten zur Folge.
Alle Informationen zum Verfahrensablauf sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-lippe.de zu finden mit der Stichwortsuche „Jagdschein“. Bei Fragen ist die Untere Jagdbehörde telefonisch unter (05231) 627929 sowie über per E-Mail an jagdscheinantrag@kreis-lippe.de zu erreichen.
PM Kreis Lippe



