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Hohe Geldauflage im Verfahren um tödlichen Unfall in einer Kindertagesstätte in Lieme

Das Ermittlungsverfahren wegen eines tödlichen Unfalls in einer kirchlichen Kindertagesstätte in Lemgo-Lieme hat einen vorläufigen Abschluss gefunden. Am 31.08.2021 war ein 4-jähriges Kind beim Spielen an einem auf dem Kindergartengelände abgestellten Anhänger zu Tode gekommen, weil es zusammen mit anderen Kindern an der Kippfunktion gespielt hatte und unter die sich absenkende Ladefläche gekommen war.

Gegen die stellvertretende Kindergartenleiterin hat die Staatsanwaltschaft Detmold nach umfangreichen Ermittlungen zur Ursache und Verantwortlichkeit für den Unfall mit Zustimmung des Amtsgerichts Lemgo eine Geldauflage von 4000 Euro verhängt. Die Beschuldigte, die außerdem Bau- und Sicherheitsbeauftragte des Kindergartens war, hatte den Anhänger für abzufahrenden Grünschnitt bestellt und auf dem Gelände des Kindergartens abstellen lassen.

Sie hat dadurch eine generelle Gefahrenquelle geschaffen, die sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft anschließend nicht ausreichend auf potentielle Gefahren für die Kinder überprüfte. Diese Pflicht oblag ihr einerseits aufgrund der Schaffung der Gefahrenquelle und andererseits aufgrund ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte. Sie hatte zwar eine Überprüfung des Anhängers im Hinblick auf Standort und Standfestigkeit vorgenommen, jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um unbekannte Funktionen wie die Kippfunktion zu eruieren und diese auf Gefahren für die Kinder und Mitarbeiter der Kindertagesstätte zu überprüfen. Da die für Kindertageseinrichtungen geltenden Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 82) jedoch keine konkreten Aussagen darüber enthalten, dass ein Anhänger auf dem Außengelände einer Kindertageseinrichtung nicht abgestellt werden darf und die Beschuldigte weder leichtfertig handelte noch die von dem Anhänger ausgehenden Gefahren bewusst in Kauf nahm, sondern lediglich aus Unkenntnis das volle Gefahrenpotential falsch einschätzte, hält die Staatsanwaltschaft eine Geldauflage für ausreichend. Der 46-jährigen Beschuldigten wurde aufgegeben, die 4000 Euro binnen fünf Monaten an das SOS Kinderdorf Detmold zu zahlen. Danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Gegen zwei weitere Beschuldigte, den Pastor als Verantwortlichen der Kirchengemeinde und den Küster, der den Anhänger auf Anweisung auf dem Gelände abstellte, ist das Verfahren ohne Auflagen eingestellt worden. Ihr Verschulden wird von der Staatsanwaltschaft nur als untergeordnet und insgesamt als gering angesehen, da sie sich auf die Gefahreneinschätzung der stellvertretenden Kindergartenleiterin und Sicherheitsbeauftragten verlassen haben.

PM Staaatsanwaltschaft Detmold / Vetter

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