Gestaltungs- und Werbesatzung für den historischen Stadtkern Lemgo – Einladung zum Stadtspaziergang

Am 28. Mai ab 18 Uhr
Die Stadt Lemgo erarbeitet in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro postwelters + partner mbB eine Gestaltungs- und Werbesatzung für den historischen Stadtkern Lemgo, um die alte Gestaltungssatzung sowie die alte Werbesatzung zu erneuern und zusammenzuführen. Ziel der Satzung ist der Erhalt von gestalterischen Qualitäten der historischen Altstadt Lemgo und die Vermeidung stadtbildschädigender Entwicklungen.
Ein attraktives Stadtbild ist ein bedeutender Standortfaktor für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, gilt es den Gebäudebestand des Stadtkerns durch aktive Einbindung privater Akteure zu sichern und aufzuwerten. Für die dafür notwendigen Aufwertungsmaßnahmen sind gestalterische Leitlinien sinnvoll und wichtig. Auf diese Weise können eine attraktive Weiterentwicklung des Stadtkerns Lemgos gesichert und einzelne im Laufe der Jahre entstandene gestalterische Defizite abgebaut werden.
Die Zielgruppen der Satzung sind dabei private Bauherrinnen und Bauherren, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibende. Die Satzung soll u.a. Vorgaben zum Umgang mit Werbeanlagen an Gebäuden, Fassaden- und Dachgestaltung und Gestaltung von Schaufensterzonen enthalten.
Dazu wird am Donnerstag, den 28. Mai von 18 Uhr bis 20 Uhr ein Stadtspaziergang für die Öffentlichkeit angeboten. Interessierte haben die Möglichkeit, auf einem gemeinsamen Rundgang mit Verwaltung und dem Planungsteam die gestalterischen Stärken und Schwächen im Stadtkern zu diskutieren. Der gemeinsame Treffpunkt ist im großen Sitzungssaal im Rathaus (Marktplatz 1), wo eine kurze inhaltliche Einführung stattfinden wird.
Anmeldungen für die Teilnahme nimmt Frau Ens bis zum 25.05.2026 unter j.ens@lemgo.de oder 05261 213-324 an.
Die gesammelten Ergebnisse des Stadtspaziergangs fließen in die weitere Erarbeitung der Satzung ein. Im September wird voraussichtlich ein Entwurf der Satzung vorliegen, der in einer zweiten öffentlichen Veranstaltung vorgestellt wird.



