E-Scooter, Radler und Paragraphen: Verkehrssicherheit in der Lemgoer Innenstadt. Ein Gespräch mit der Polizei
Lemgo. Die Verkehrssituation in der Lemgoer Innenstadt, insbesondere in der Mittelstraße und auf der Wallanlage, ist ein Dauerthema in den sozialen Medien und am Stammtisch. Wer darf wann wo fahren? Und wie sieht es mit der gegenseitigen Rücksichtnahme aus? Wir haben nachgefragt und ein exklusives Gespräch mit der Polizei geführt. Zu Gast waren Axel Korf, Leiter der Polizeiwache Lemgo, und Tobias Thissen, Verkehrssicherheitsberater der Polizei Lippe.
Im Fokus standen dabei nicht nur die geltenden Regeln für E-Scooter und Fahrräder, sondern auch die angekündigten Neuerungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Ein zentraler Appell der Experten: Sicherheit entsteht nicht nur durch Kontrolle, sondern durch Wissen und Respekt.
Zum Interview
Mein Lemgo: Herr Thissen, die Mittelstraße in Lemgo ist ein Dauerbrenner. Wann genau dürfen Radfahrer und E-Scooter die Fußgängerzone nutzen?
Tobias Thissen: Das ist ein wichtiger Punkt. Grundsätzlich dürfen E-Scooter die Fußgängerzone überhaupt nicht befahren – völlig egal zu welcher Uhrzeit. Selbst wenn das Schild „Radfahrer frei“ dort steht, gilt dies explizit nicht für E-Scooter. Radfahrer hingegen dürfen die Zone bis 11:00 Uhr und ab 19:00 Uhr nutzen.
Mein Lemgo: Wie sieht es mit der Geschwindigkeit aus? Viele Radfahrer nutzen die leere Mittelstraße morgens und abends gerne für ein zügiges Tempo.
Tobias Thissen: In einer Fußgängerzone, die für den Radverkehr freigegeben ist, gilt für Radfahrer immer Schrittgeschwindigkeit – und zwar ausnahmslos (§ 41 i.V.m. Anlage 2 (Zeichen 242.1, 242.2). Auch wenn die Straße komplett leer ist oder man morgens vor 11:00 Uhr schnell zum Termin möchte, muss das Tempo an das Gehtempo von Fußgängern angepasst werden. Fußgänger genießen hier absoluten Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Im Interview stellte die Polizei klar, dass die Durchfahrt der Mittelstraße für PKW und Taxis grundsätzlich untersagt ist; auch das Schild „Lieferverkehr frei“ gilt nicht für Privatfahrten, Taxen oder das bloße Heimtransportieren von Einkäufen. Lieferverkehr ist zudem nur auf dem kürzesten Weg zum be- oder entladenden Gewerbebetrieb innerhalb der Zone gestattet.
Mein Lemgo: E-Scooter sind oft ein Reizthema. Was sind die häufigsten Fehler, die Sie bei Kontrollen feststellen?
Tobias Thissen: Viele wissen nicht, dass für E-Scooter die gleichen Alkohol- und Drogenobergrenzen gelten wie für Autos, nicht wie für Fahrräder. Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit. Zudem müssen die Geräte eine deutsche Zulassung und eine gültige Versicherung haben. Ein großes Problem ist auch das Fahren zu zweit, was streng untersagt ist. Ein E-Scooter darf maximal 500 Watt Dauerleistung haben und nicht schneller als 20 km/h fahren – „frisierte“ Geräte sind verboten. Er braucht zwei Bremsen, Beleuchtung und Seitenreflektoren. Eine neue Verordnung wird künftig auch Blinker vorschreiben, neuere Modelle haben diese oft schon. Mein dringender Rat: Machen Sie sich sichtbar, sowohl am Scooter als auch durch Kleidung. Die Lichter sind oft sehr niedrig angebracht und werden von Autofahrern übersehen. Und tragen Sie einen Helm.
Mein Lemgo: Herr Korf, wie geht die Polizei in Lemgo gegen Verstöße vor? Setzen Sie eher auf Aufklärung oder auf Bußgelder?
Axel Korf: Das kommt auf die Situation an. Gerade bei älteren Mitbürgern suchen wir oft zuerst das aufklärende Gespräch. Bei uneinsichtigen Fahrern oder gezielten Sonderkontrollen erheben wir Verwarnungsgelder jedoch sofort.
Mein Lemgo: Ein kurzer Blick auf die Wallanlage. Dort teilen sich alle den Weg. Wer hat Vorrang?
Tobias Thissen: Der Wall ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Hier dürfen Fußgänger, Radfahrer und auch E-Scooter fahren. Aber auch hier gilt: Der Fußgänger steht unter besonderem Schutz. E-Scooter-Fahrer müssen zudem auf Radfahrer Rücksicht nehmen. Bei Bedarf vorbeilassen muss der schnellere auch einmal vorbei gelassen werden – solange Rücksicht genommen wird.
Mein Lemgo: Wie sieht es an den Kreuzungen der Wallanlagen aus, wenn man eine Straße quert?
Tobias Thissen: Das hängt von der baulichen Situation ab. Wenn ich von der Wallanlage über einen abgesenkten Bordstein auf die Straße fahre, muss ich als Radfahrer oder Scooter-Fahrer Vorfahrt gewähren (gemäß §10 StVO). Gibt es aber Verkehrszeichen oder Ampeln, wie am Regenstorplatz, regeln diese die Vorfahrt,.
Mein Lemgo: Ein weiteres schwieriges Thema sind verkehrsberuhigte Bereiche, oft „Spielstraßen“ genannt, wie in der Schuhstraße oder Breiten Straße. Was gilt dort?
Korf/Thissen: Erstens: Schrittgeschwindigkeit. Die Rechtsprechung geht hier von maximal 10 km/h aus. Das gilt für Autos genauso wie für Radfahrer. Zweitens: Parken ist dort nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Man darf das Auto nicht einfach irgendwo abstellen, nur um kurz zum Bäcker zu gehen,. Drittens: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährt, hat keine Vorfahrt. Die Regel „Rechts vor Links“ gilt beim Ausfahren aus der Spielstraße in eine andere Straße nicht.
Mein Lemgo: Kurz noch zum Zebrastreifen: Darf man mit dem Rad ohne abzusteigen rüberfahren?
Tobias Thissen: Man darf fahren, wenn frei ist. Aber das Vorrangrecht gegenüber Autos hat man nur, wenn man absteigt und schiebt.
Mein Lemgo: Ein Thema, das immer wieder hochkocht, ist die Kritik, dass die Polizei zu wenig kontrollieren würde. Herr Korf, wie reagieren Sie auf diesen Vorwurf?
Axel Korf: Meine Beamten der Wache und die Bezirksdienstbeamten nutzen jede verfügbare Kapazität und alle Freiräume, um Kontrollen durchzuführen und Bürgeranfragen nachzugehen. Wir führen regelmäßig Kontrollen in der Mittelstraße durch und stellen dort auch Anzeigen gegen Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und unberechtigten PKW-Verkehr aus. Man muss aber auch deutlich sagen: Die Mittelstraße ist kein Unfallhäufungsschwerpunkt. Wir reagieren im Rahmen unserer Einsatzbelastung so gut wie möglich auf die Beschwerden, können aber nicht überall gleichzeitig sein. Zum Thema Fußstreifen: es ist für uns problematisch, diese häufig einzusetzen – wenn beispielsweise zu einem dringenden Einsatz gerufen würde, müssten die Kollegen im ungünstigsten Fall quer durch die Stadt zum Einsatzfahrzeug laufen.
Tobias Thissen: Wir setzen stark auf Prävention, gehen auch in Schulen. Gerade die „Corona-Jahrgänge“, die in der 4. Klasse keine Fahrradausbildung hatten, haben oft Wissenslücken. Man darf nicht vergessen: Dass zu wenig Rücksichtnahme herrscht, ist nicht die Schuld der Polizei. Das liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Wir haben Beispiele aus Detmold, wo eine tägliche Präsenz zusammen mit dem Ordnungsamt wunderbar funktionierte – aber sobald die Uniformen drei Tage weg sind, ist es den Leuten wieder egal. Wir können schlicht nicht an jeder Stelle rund um die Uhr Personal abstellen; dafür fehlen uns die Mitarbeiter. Unser Appell bleibt daher: Gegenseitiger Respekt würde viele Kontrollen schlicht überflüssig machen.
Mein Lemgo: Zum Abschluss: Was kostet es eigentlich, wenn man gegen die Regeln verstößt?
Tobias Thissen: Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt 55 Euro. Auf dem E-Scooter ist es deutlich teurer: Da kostet die Handynutzung wie im Auto 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Auch das unberechtigte Fahren mit dem Scooter durch die Fußgängerzone kostet 50 Euro.
Mein Lemgo: Vielen Dank für das informative Gespräch!
Wichtiger Hinweis der Polizei: Am 1. März steht der Wechsel der Versicherungskennzeichen an. Wer ab dann noch mit dem alten Schild unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz, was teuer werden kann.



