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Bauleitplanung der Alten Hansestadt Lemgo „Lemgoer Straße / Wasserfurche West“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  • 48. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 02.04 „Lemgoer Straße / Wasserfurche West“

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Umstrukturierung der Einzelhandelssituation im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteilzentrums Brake. Zu diesem Zweck soll für die im Plangebiet befindlichen Grundstücksflächen als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt werden.

Das Ziel des Vorhabens ist es, die zuvor durch den Einzelhandel geprägte Fläche (Alt-Standort EDEKA Brake) zu revitalisieren und einen neuen Lebensmittelmarkt (LIDL) am Standort zu etablieren, um eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung sicherzustellen. Der geplante Lebensmittelmarkt ergänzt das bestehende Angebot in der von Wohnnutzung geprägten Umgebung und trägt so zu einer vielfältigen und ausgewogenen Handelsstruktur bei. Zudem wird durch die Umnutzung des Grundstückes eine nachhaltige Nutzung bestehender Flächen gefördert und eine längerfristige Brachlage verhindert. Um Umwelt- und Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen, werden umweltverträgliche Maßnahmen wie eine Stellplatzbegrünung sowie die Kombination von Gründach und Photovoltaik auf der Dachfläche umgesetzt. Die bestehende Vegetation soll, soweit möglich, erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt werden, um das Mikroklima und die ökologische Qualität des Standortes zu verbessern.

Folgende Gutachten werden während des Beteiligungszeitraumes veröffentlicht:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Dipl.-Biol. Linda Specken, Mai 2023)
  • Standsicherheits- und Vitalitätsbeurteilung einer Baumhecke mit Bodenerkundung und Wurzelsondierung (LAND & FORST BUßFELD, März 2023)
  • Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (Orientierende Untersuchung) (DENKER UMWELT, April 2022)
  • Schalltechnische Untersuchung (TÜV Nord, März 2024)
  • Verkehrsuntersuchung (IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, Oktober 2024)
  • Einzelhandels-Auswirkungsanalyse (CIMA, Oktober 2023)

Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 27 02.04 „Lemgoer Straße / Wasserfurche West“ in dem beigefügten Kartenauszug grafisch dargestellt. Für die genaue Abgrenzung sind die in den Planunterlagen vorgenommenen Grenzeintragungen verbindlich.

Die Unterlagen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes vom 13.01.2025 bis einschl. 14.02.2025 online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

Grafik: Stadt Lemgo

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr während der Öffnungszeiten des Bauamtes der Stadt Lemgo, Heustr. 36 – 38, in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden.

Um einen individuellen Erörterungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter (Telefon: 05261 213-409; Mail: 5.610@lemgo.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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