Eilverfahren: Zeitliche Planung für Studiengangverlagerung angepasst

Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) informiert über den aktuellen Stand des laufenden Eilverfahrens zur geplanten Verlagerung von Studiengängen vom Standort Höxter.
Im November 2025 hatte die TH OWL eine gerichtliche Klärung eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist die rechtliche Einordnung der Voraussetzungen für eine Verlagerung von Studiengängen. Hintergrund sind unterschiedliche rechtliche Auffassungen zwischen der Hochschule und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).
Das zuständige Verwaltungsgericht prüft derzeit die von beiden Seiten vorgetragenen Argumente. Das Hauptsacheverfahren bleibt hiervon unberührt. Derzeit ist nicht absehbar, wann im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen wird.
Um für Beschäftigte und Studierende Planungssicherheit für das Wintersemester 2026/2027 zu gewährleisten, hat die TH OWL die zeitliche Planung zur Verlagerung der Lehre angepasst. Eine Umsetzung im kommenden Wintersemester erfolgt daher nicht; ein möglicher Beginn ist somit frühestens das Sommersemester 2027.
Vorbereitende Planungen für eine spätere Umsetzung werden fortgeführt, um nach Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung sofort handlungsfähig zu sein.
Unabhängig vom gerichtlichen Verfahren hat die TH OWL dem MKW im November 2025 ein Nutzungskonzept für den Standort Höxter vorgelegt.
Die Hochschule wird über weitere Entwicklungen informieren.



