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Staatsanwaltschaft Detmold sieht von Anklageerhebung gegen den heranwachsenden Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren „Fluchtfahrt / Polizeischüsse Bad Salzuflen“ ab

Detmold, 13.08.2025 – Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach Abschluss der Ermittlungen mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts entschieden, von der Erhebung der öffentlichen Klage gegen den heranwachsenden Beschuldigten gemäß § 153b Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 60 StGB abzusehen.

Dem Beschuldigten werden mehrere erhebliche Straftaten zur Last gelegt. Es besteht ein hinreichender Tatverdacht wegen eines Verbrechens des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verdeckungsabsicht sowie wegen folgender weiterer Vergehen: versuchte gefährliche Körperverletzung zum Nachteil mehrerer Polizeibeamter, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Trotz des erheblichen Unrechtsgehalts der Taten und der mit dem Verhalten des Beschuldigten einhergehenden Gefährdungen konnte von einer Anklageerhebung abgesehen werden. Ausschlaggebend hierfür war, dass der Beschuldigte infolge des Geschehens eine schwere und andauernde Querschnittslähmung erlitt. Vor dem Hintergrund dieser gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigung wären strafrechtliche Sanktionen – insbesondere unter Berücksichtigung des im Jugendstrafrecht vordergründig zu beachtenden Erziehungsgedankens – offensichtlich verfehlt und pädagogisch nicht mehr sinnvoll.

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Detmold

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Michael Pitt

Michael Pitt betreibt das Portal Mein-Lemgo im dritten Jahr. Er ist in Lemgo geboren und wohnt direkt am Marktplatz.
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