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Sanierung der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen: Kreis muss Einvernehmen der Stadt ersetzen

Im Genehmigungsverfahren um die Sanierung der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen wird der Kreis Lippe das versagte Einvernehmen der Stadt Lage ersetzen müssen. Dies hat der Kreis der Stadt mitgeteilt. Lage hat nun sechs Wochen Zeit, zu diesem Vorgehen Stellung zu nehmen. Sollten sich nach Abwägung der Stellungnahme keine neuen Erkenntnisse ergeben, die gegen das Vorhaben sprechen, wird die Kreisverwaltung das Vorhaben genehmigen.

„Persönlich kann ich die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Projekt verstehen, das ich politisch ebenfalls kritisch sehe“, sagt Landrat Dr. Axel Lehmann und ergänzt: „Als Kreisverwaltung sind wir aber dazu verpflichtet, uns an die geltenden Vorschriften und Regelungen zu halten. Werden diese erfüllt, muss der Kreis die Genehmigung zwingend erteilen – unabhängig von politischen Erwägungen. Und danach sieht es auch in Hardissen aus.“

Die Stadt Lage hatte ihr Einvernehmen zur Sanierung der Wurfscheibenanlage versagt. Die Kommune argumentierte, dass das Sanierungsvorhaben im Außenbereich nicht privilegiert sei und öffentlichen Belangen entgegenstünde. Dieser Argumentation kann der Kreis Lippe jedoch nach eigener rechtlicher Prüfung nicht folgen.

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgebend

Maßgebend für die Beurteilung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich. Demnach können Vorhaben auf Schießständen und Schießplätzen beispielsweise privilegiert sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, was im vorliegenden Fall des Jagdlichen Wurfscheibenclubs Lippe e.V. zutrifft. Auch die Dimensionierung des Vorhabens ist nach Rechtsprüfung ebenfalls kein Ausschlusskriterium. Somit gilt das Projekt als privilegiert. Außerdem sprechen nach rechtlicher Prüfung des Kreises keine öffentlichen Belange gegen den Antrag des Vereins.

Bodenuntersuchungen hatten ergeben, dass in Hardissen ein Sanierungsbedarf der mit Munition belasteten Böden vorliegt. Dies will der Verein nun mit einer Modernisierung der Anlage verknüpfen. Der mit Bleischrot belastete Boden soll dabei in einer Sicherungskassette gekapselt werden, die ein Auswaschen in den Boden verhindert. Solange diese Sicherung gleichwertig einer Abfuhr auf eine Deponie ist, ist sie nach Bundesbodenschutzgesetz zugelassen.

Sicherungskassette ist bewährtes Verfahren und aktueller Stand der Technik 

Solche Verfahren sind der aktuelle Stand der Technik und gewährleisten eine sichere Lagerung des Bleis. Sie werden außerdem schon seit längerer Zeit angewandt – beispielsweise in Wuppertal oder auch auf dem inzwischen stillgelegten Schießplatz Lemgo-Lüerdissen. Eine dauerhafte Überwachung garantiert hier sowie bei Deponien die Funktionstüchtigkeit der Sicherung. An der Anlage in Hardissen wird daher eine Grundwassermessstelle zur Überwachung eingerichtet, teilt der Kreis im Pressetext mit.

Wirksame Methoden, das Blei komplett aus dem Boden zu entfernen, zu recyceln und somit die Einkapslung zu vermeiden, gibt es aktuell nicht. „Nach Auskunft des Institutes für Umweltanalyse in Bielefeld, das landesweit Schießplätze untersucht hat, führt jedes mögliche Verfahren dazu, dass die Blei-Munition korrodiert und sich infolgedessen ein Bleioxidstaub bildet, der nicht separiert werden kann“, erklärt Dr. Ute Röder, zuständiger Verwaltungsvorstand.

Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben in Lage-Hardissen bildet das Bundesbodenschutzgesetz. Es lässt bei Altlastensanierungen eine Einlagerung der belasteten Böden vor Ort zu, wenn die Sicherung des Materials gegenüber einer Deponierung gleichwertig ist.

Hintergrund zum Genehmigungsverfahren

Der Jagdliche Wurfscheibenclub Lippe e.V. (ehemals Wurftaubenclub Lippe e.V.) hat im Oktober 2020 beim Kreis Lippe einen Antrag zur Modernisierung und Sanierung einer kombinierten Wurfscheibenanlage am Standort Lage-Hardissen gestellt.

Konkret will der Verein einen Erdwall als Schrotfang errichten. Darüber hinaus ist der Einbau des vorhandenen, mit Bleischrot durchsetzten Oberbodens in einer Sicherungskassette nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzrechts vorgesehen. 

Bei dem ursprünglichen Antragsinhalt handelte es sich um ein nicht-privilegiertes Vorhaben im baulichen Außenbereich. Die Stadt Lage hat daraufhin das Einvernehmen versagt und der Kreis Lippe im Oktober 2021 eine Anhörung zur Ablehnung an den Verein übersandt.

Im Zuge dieses Anhörungsverfahrens hat der Verein jedoch den Antrag konkretisiert und ergänzt. Darin legt er unter anderem dar, dass mit der Jägerschaft ein Vertrag besteht und der Standort, wie bisher auch schon, überwiegend dem jagdlichen Schießen diene. Es folgte eine aktualisierte Projektbeschreibung (samt überarbeitetem Nutzungskonzept). Die Stadt wurde daraufhin erneut vom Kreis zum Einvernehmen angehört.

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