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Pressemitteilung Gemeinde Kalletal: Bürgermeister Mario Hecker: „Die Ratsbeschlüsse gefährden das Wohl der Gemeinde Kalletal“ – Widerspruch gegen Ablehnung der weiteren Finanzierung des MVZ

Kalletal: Bürgermeister Mario Hecker hat gegen die in der Ratssitzung der Gemeinde Kalletal am 2. September 2026 gefassten Beschlüsse zur Zukunft des Medizinischen Versorgungszentrums Kalletal (MVZ) gemäß § 54 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW ) Widerspruch eingelegt.

Der Widerspruch richtet sich gegen die Ablehnung von zwei Beschlussvorlagen:

  • der „Anregung gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal; hier: Sicherung des Fortbestandes der MVZ Kalletal GmbH – Umsetzung des Bürgerwillens“ (Vorlage 88/2026) sowie
  • des „Medizinischen Versorgungszentrums Kalletal GmbH; hier: Grundsatzbeschluss zur Hochlaufphase zum Zwecke der wohnortnahen medizinischen Versorgung der Gemeinde Kalletal“ (Vorlage 86/2026, 1. Ergänzung).

Bürgermeister Hecker hatte bereits unmittelbar nach der Beschlussfassung in der Ratssitzung gemäß § 54 Abs. 1 GO NRW Widerspruch eingelegt und dies zu Protokoll gegeben. Mit Schreiben vom 3. September 2026 wurde der Widerspruch nunmehr schriftlich begründet.

„Ich sehe eine Gefährdung des Wohls unserer Gemeinde“

Nach § 54 Abs. 1 GO NRW kann der Bürgermeister Beschlüssen des Rates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese das Wohl der Gemeinde gefährden.

„Nach sorgfältiger Abwägung bin ich zu der Auffassung gelangt, dass die beiden ablehnenden Ratsbeschlüsse das Wohl der Gemeinde Kalletal gefährden. Deshalb sehe ich mich als Bürgermeister verpflichtet, von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen“, erklärt Mario Hecker.

Dabei gehe es ausdrücklich nicht nur um die Frage einer weiteren Finanzierung des MVZ. Die Entscheidungen beträfen vielmehr unmittelbar den Fortbestand der MVZ Kalletal GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Gemeinde Kalletal, und damit zugleich die Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung im Gemeindegebiet.

Konkretes Risiko für den Fortbestand des MVZ

Dem Rat war bei seiner Beschlussfassung bekannt, dass die Ablehnung der vorgesehenen weiteren Finanzierung nach der dem Rat vorliegenden Einschätzung des mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers zu einer wahrscheinlichen Insolvenzantragspflicht der Gesellschaft führen kann.

Damit besteht aus Sicht des Bürgermeisters die konkrete Gefahr, dass die MVZ Kalletal GmbH ihren Betrieb nicht fortführen kann und die von der Gemeinde geschaffene medizinische Versorgungsstruktur verloren geht.

„Wir müssen uns bewusst machen, welche Folgen die gestrige Entscheidung haben kann. Wenn die notwendige Liquidität nicht sichergestellt wird, besteht die Gefahr, dass das MVZ seinen Betrieb nicht fortführen kann. Damit würde nicht nur eine kommunale Gesellschaft betroffen sein, sondern ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung in Kalletal“, so Hecker.

Ratsbeschluss vom Januar 2026 und Bürgerwille

Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Bürgermeister auch die Vorgeschichte des MVZ.

Bereits im Januar 2026 hatte der Rat der Gemeinde Kalletal in Kenntnis eines über die damalige Darlehensgewährung hinausgehenden Liquiditätsbedarfs einen Beschluss mit dem ausdrücklichen Ziel des Bestandserhalts des MVZ gefasst.

Dieser Beschluss stand im unmittelbaren Zusammenhang mit dem zuvor erfolgreichen Bürgerbegehren „Erhalt des MVZ Kalletal – Für ein Darlehn der Gemeinde Kalletal zur Sicherung des Bestands des MVZ“. Das Anliegen des Bürgerbegehrens hatte der Rat durch seine damalige Beschlussfassung aufgegriffen und entsprechend beschlossen.

„Der Rat hat sich im Januar mit dem Ziel des Bestandserhalts des MVZ auseinandergesetzt und hierzu eine entsprechende Entscheidung getroffen. Jetzt steht die Fortführung dieser bereits eingeleiteten Entwicklung erneut zur Entscheidung. Aus meiner Sicht müssen die daraus entstandenen Konsequenzen und die aktuelle Situation in die Bewertung einbezogen werden“, erklärt Hecker.

Auch zahnärztliche Versorgung unmittelbar betroffen

Nach Einschätzung des Bürgermeisters haben die beiden abgelehnten Beschlüsse zudem erhebliche Bedeutung für die geplante zusätzliche zahnärztliche Versorgung in Kalletal.

Ein interessierter Zahnarzt hat ausdrücklich erklärt, dass die geplante Dependance nur in enger Verbindung mit dem Fortbestand des MVZ Kalletal eingerichtet werden soll.

Damit steht die geplante zusätzliche zahnärztliche Versorgung nach derzeitigem Stand unmittelbar mit der Zukunft des MVZ in Verbindung.

Sollte das MVZ nicht fortgeführt werden können, entfällt damit zugleich die Voraussetzung für die geplante Dependance.

„Das bedeutet, dass von der Entscheidung nicht nur die bestehende medizinische Versorgung betroffen ist. Es geht auch um die Perspektive einer zusätzlichen wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung“, betont Hecker.

Nach den der Gemeinde vorliegenden Informationen wären im Falle des Wegfalls der geplanten Dependance mehr als 2.000 Patientinnen und Patienten von einem Verlust dieser wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung betroffen.

Begrenzte Finanzierung mit klaren Vorgaben

Die vom Rat abgelehnten Beschlussvorschläge dienten der Fortführung der bereits eingeleiteten Hochlaufphase und der Sicherstellung der hierfür erforderlichen Liquidität.

Die vorgesehene Finanzierung war dabei sowohl der Höhe nach begrenzt als auch an konkrete wirtschaftliche Zielvorgaben und weitere Entscheidungsvorbehalte des Rates gebunden.

„Es war ausdrücklich keine Entscheidung ohne weitere Kontrolle vorgesehen. Die Finanzierung sollte an konkrete wirtschaftliche Vorgaben geknüpft werden. Gleichzeitig sollte der Rat weitere Entscheidungsmöglichkeiten behalten. Aus meiner Sicht hätte damit eine kontrollierte Fortführung der Hochlaufphase ermöglicht werden können“, so der Bürgermeister.

Mögliche finanzielle und rechtliche Folgen

Neben den Auswirkungen auf die medizinische und zahnärztliche Versorgung sieht Bürgermeister Hecker auch mögliche erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Gemeinde.

Durch die Ablehnung der Beschlussvorlagen besteht nach seiner Einschätzung das Risiko, dass die bereits eingesetzten kommunalen Mittel nicht die beabsichtigte Wirkung entfalten können und weitere finanzielle Belastungen entstehen.

Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund der nunmehr abgelehnten Beschlüsse rechtliche Mittel ergreifen.

„Die Gemeinde hat bereits erhebliche Mittel und Arbeit in den Aufbau des MVZ investiert. Deshalb müssen wir auch die Frage stellen, welche finanziellen Folgen ein Abbruch der Entwicklung hätte. Verantwortung bedeutet für mich, nicht nur die unmittelbaren Kosten einer Entscheidung zu betrachten, sondern auch die möglichen Folgen einer Nichtentscheidung beziehungsweise eines Scheiterns“, erklärt Hecker.

Erneute Beratung des Rates am 8. September

Mit seinem Widerspruch verfolgt Bürgermeister Hecker das Ziel, die Angelegenheit einer erneuten Beratung und Beschlussfassung des Rates zuzuführen.

„Mein Widerspruch ist die Wahrnehmung meiner kommunalrechtlichen Verantwortung als Bürgermeister. Angesichts der möglichen erheblichen Folgen der Ratsbeschlüsse halte ich es für notwendig, dass der Rat die Angelegenheit noch einmal berät und seine Entscheidung unter Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen überprüft“, so Hecker.

Der Widerspruch wurde dem ersten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Kalletal, Herrn Manfred Siemon, persönlich übergeben und im Anschluss dem Rat selbst übermittelt. Die erneute Beratung und Beschlussfassung erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des § 54 GO NRW in einer gesondert einzuberufenen Ratssitzung.

Die Sitzung findet statt am:

Dienstag, 8. September 2026, um 19:00 Uhr

Bürgerbegegnungszentrum Kalletal-Hohenhausen
Weinkamp 14
32689 Kalletal

Die Sitzungsunterlagen werden im Ratsinformationssystem der Gemeinde Kalletal eingestellt und den Ratsmitgliedern entsprechend zugestellt.

Bürgermeister Mario Hecker abschließend:

„Ich bin mir bewusst, dass die Zukunft des MVZ in Kalletal kontrovers diskutiert wird. Gerade deshalb halte ich es für wichtig, dass wir die möglichen Konsequenzen unserer Entscheidungen vollständig betrachten. Für mich steht dabei das Wohl der Gemeinde Kalletal im Mittelpunkt.

Die wohnortnahe medizinische Versorgung, die Perspektive einer zusätzlichen zahnärztlichen Versorgung, die Verantwortung für bereits eingesetzte kommunale Mittel und die weitere Entwicklung unserer Gemeinde sind unmittelbar miteinander verbunden.

Aus diesen Gründen bin ich zu der rechtlichen und persönlichen Überzeugung gelangt: Die Beschlüsse des Rates gefährden das Wohl der Gemeinde Kalletal. Deshalb habe ich Widerspruch eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Mario Hecker

Bürgermeister

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Michael Pitt

Michael Pitt betreibt das Portal Mein-Lemgo seit 2021. Er ist in Lemgo geboren, wohnt direkt am Marktplatz und ist Lemgoer mit Herz und Seele.
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