Pressemitteilungen

Keine Dreiklassengesellschaft im Mobilfunk zulassen

Kerstin Vieregge erwartet Nachbesserungen

Kreis Lippe. Wenn versprochene und tatsächliche Leistung im mobilen Internet stark abweichen, sollen betroffene Nutzer ihre Zahlungen kürzen können. Die Bundesnetzagentur legt derzeit fest, wie solche Minderleistungen nachzuweisen sind und hat Eckpunkte dazu veröffentlicht. Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge begrüßt feste Regeln zur Durchsetzung von Verbraucherrechten, mahnt allerdings für die vorgelegten konkreten Eckpunkte massiven Nachbesserungsbedarf an: „Sie enttäuschen auf der ganzen Linie!“.

Dabei fordert sie von der Bundesregierung vor allem die Gleichbehandlung von Stadt und Land. „Wieder einmal haben hier die ländlichen Regionen das Nachsehen. Die Menschen werden zu Mobilfunknutzern zweiter Klasse“, stellt sie klar. Die Eckpunkte sehen nämlich vor, dass Nutzer in städtischen Bereichen Abschläge von bis zu 75 Prozent, in halbstädtischen Bereichen von bis zu 85 Prozent und in ländlichen Bereichen von sogar 90 Prozent hinnehmen müssen. Was kompliziert klingt, lässt sich an einem Beispiel einfach erklären: Ein Handwerksmeister in Köln und ein Handwerksmeister in Kalletal schließen je einen Mobilfunkvertrag mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit ab. Beide erhalten real aber immer nur 10 Mbit/s, also 80 Prozent der vereinbarten Leistung. Der Meister aus Köln kann nun vom Mobilfunkanbieter Preisminderung verlangen, der aus dem Kalletal dagegen nicht. Denn nach den Eckpunkten der Bundesnetzagentur muss er ja eine Minderleistung von 90 Prozent akzeptieren. „Eine derartige Differenzierung lehnen wir entschieden ab. Ob in der Stadt oder auf dem Land, Regeln müssen für alle in gleicher Weise gelten“, macht Vieregge sich für die Mobilfunknutzer auf dem Land stark.

Auch die 30 Messungen, die zum Minderungsnachweis beim Mobilfunkversorger vorgelegt werden sollen, hält Vieregge für wenig praktikabel. Sie erwartet nun, dass die Bundesregierung ihrer Aufsichtspflicht gerecht wird und die Eckpunkte nachbessert, bevor sie in Form einer Allgemeinverfügung wirksam werden. Ansonsten müsse auch hier der Verbraucherschutz aktiv werden.

Pressemitteilung Büro Kerstin Vieregge

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