Debatte um das Gebäudemodernisierungsgesetz: Grüne warnen vor „Kostenfalle“ – Stadtwerke Lemgo beziehen Stellung

Lemgo. Das geplante Bundes-Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die darin verankerte sogenannte „Biotreppe“ sorgen in der Lemgoer Kommunalpolitik für reichlich Zündstoff. Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert Klarheit über die konkreten Auswirkungen auf die lokale Energieversorgung und die künftigen Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach anfänglichen Diskussionen im Haupt- und Finanzausschuss (HfA) liegt nun eine offizielle, detaillierte Stellungnahme der Stadtwerke Lemgo vor. Während die Politik vehement vor einer „versteckten Kostenfalle“ warnt, verweisen die Stadtwerke auf die massiven Unwägbarkeiten der gesetzlichen Vorgaben, betonen jedoch gleichzeitig ihre rechtliche Bindung an den Klimaschutz.
Grüne fordern Ratsbeschluss für Kommunalen Wärmeplan
Der Kern des neuen Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Gasversorger schrittweise einen steigenden Anteil an Biogas – primär Biomethan – in ihre Netze einspeisen müssen. Für die Lemgoer Grünen ist dies der falsche Weg: „Das ist teuer, weicht den Klimaschutz auf und ist für Lemgo keine realistische und bezahlbare Lösung“, kritisiert Fraktionsvorsitzende Dr. Katharina Kleine Vennekate.
Die Fraktion verweist auf eine aktuelle Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts (IFAM), die im Auftrag des Umweltinstituts München und der Initiative „GasWende“ erstellt wurde. Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis, dass das Heizen mit Gas und Biomethanbeimischung langfristig deutlich teurer sein wird als der Umstieg auf klimaneutrale Fernwärme oder Wärmepumpen. Zudem prognostiziert die Studie, dass trotz der neuen Quotenregelungen eine großflächige Stilllegung der Erdgasverteilnetze bis spätestens 2045 unvermeidbar bleibt.
Die Grünen fordern daher, den bereits erarbeiteten Kommunalen Wärmeplan (KWP) zügig im Rat zu beschließen und konsequent umzusetzen. Dieser zeige verlässlich auf, wie die Stadtwerke klimaneutrale Fernwärme und Strom für Wärmepumpen aus regionalen Quellen bereitstellen können.
Stadtwerke: „Mengenabschätzungen und Kosten nicht seriös leistbar“
In ihrer Stellungnahme, unterzeichnet von Geschäftsführer Matthias Sasse, machen die Stadtwerke deutlich, vor welchen enormen planerischen Herausforderungen die Versorger stehen. Da das Gesetz bislang nur im Entwurf vorliegt und die politische Umsetzung in Fachkreisen teils als eher gering eingestuft wird, seien verlässliche Mengen- und Preisprognosen für den lokalen Markt aktuell schlicht unmöglich.
Klar ist jedoch: Stand heute gibt es in Lemgo keine eigene Biomethanerzeugungsanlage. Zwar verfügen die Stadtwerke über einen Biomethan-Contract für ihre hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) , doch für eine flächendeckende Beimischung im Gasnetz für Haushaltskunden müssten erhebliche Mengen teuer am Markt eingekauft werden.
Unabhängig von den Marktentwicklungen betonen die Stadtwerke allerdings, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, bis spätestens Ende 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien in der Fernwärme müssten daher ohnehin strikt und unabhängig von alternativen Heizoptionen realisiert werden.
Dokumentation: Die Anfrage der Grünen und die Antworten der Stadtwerke im Wortlaut
Zur Transparenz und besseren Lesbarkeit bildet die Redaktion die eingereichten Fragen der Ratsfraktion und die wortwörtlichen Antworten der Stadtwerke Lemgo (Stand: Juli 2026) nachfolgend vollständig ab:
1. Wie viel Biogas würde benötigt werden, wenn die Stadtwerke Lemgo diese „Biotreppe“ umsetzen würden?
zu 1: Bezüglich der Biotreppe ist die Mengenabschätzung nicht seriös leistbar, da die Heizanlagen betroffen sind, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Es ist unklar, welche Anzahl Kunden sich für eine solche Lösung entscheiden und ob Sie das Gas bei den Stadtwerke Lemgo beziehen werden.
2. Sind diese Biogase in Lemgo verfügbar oder müssten sie eingekauft werden?
zu 2: Die Stadtwerke verfügen über ein Biomethan-Contract, dass Sie aktuell in KWK-Anlagen einsetzen. Biomethan ist ein zu Erdgasqualität aufbereitetes und in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas. Teilmengen dieses Contracts könnten für das Angebot eines Mischproduktes genutzt werden. Stand heute gibt es keine Biomethanerzeugungsanlage in Lemgo. Die Mengen müssten also zumindest vorübergehend eingekauft werden.
3. Welche Kosten kämen durchschnittlich auf den Standardhaushalt von 4 Personen zu, wenn nach dieser Neuregelung mit Gas geheizt würde? Welche Kosten kämen durch CO2-Abgaben noch dazu? Bitte stellen Sie die Kosten in den jeweiligen Stufen vor.
Zu 3: Die Kostensituation ist nicht seriös abschätzbar. Einem Gasverbrauch von 261 TWh im Jahr 2025 in der Kundengruppe Haushalte steht eine aktuelle Jahresproduktion von 13 TWh/a Biomethan gegenüber. Die Potentiale in Deutschland werden von auf 200 TWh bis 2040 in geschätzt. Die Preise werden sich je nach Angebot und Nachfrage am Markt bilden. Gleiches gilt für die Erdgas- und CO2-Kostenbestandteile.
4. Was sind die erwarteten Kosten für den gleichen Standardhaushalt, wenn dieser mit Fernwärme oder mit Wärmepumpe heizt?
Zu 4: Ein seriöser Vergleich ist nicht möglich.
5. Auch in der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) wird Biogas eingeplant. Gibt es hier durch die Einführung einer „Biotreppe“ Konkurrenzen? Zum Beispiel sollen laut KWP-Biogase als Kraftwerksreserven genutzt werden. Müsste die KWP umgeschrieben werden, wenn die „Biotreppe“ wie im GModG vorgesehen in Kraft tritt?
Zu 5: Die Stadtwerke sehen zwei Beschaffungsalternativen. Eine verfolgte Option ist die Beschaffung von Biogas von regionalen Landwirten. Dieses Biogas wird nicht zu Biomethan aufbereitet und nicht in das Erdgasnetz eingespeisen. Es kann also nicht als Mischprodukt über das Erdgasnetz an Haushaltskunden geliefert werden. Diese Gasqualität soll in den KWK-Anlagen der Stadtwerke einsetzt werden, um den Anteil erneuerbarer Wärme im Fernwärmenetz zu erhöhen.
Die zweite Beschaffungsoption bietet das Kompostwerk Maibolte. Heute werden die Gase am Standort in KWK-Anlagen verstromt. Perspektivisch ist eine Aufbereitung der Gase zu Biomethan denkbar. Die Stadtwerke sind dazu mit dem Betreiber im Gespräch.
6. Eine Stellungnahme von kommunalen Versorgern, Verbänden und Beratungsfirmen im Energiebereich sieht die Gefahr, dass es aufgrund des geplanten GModG zu „Lock-in Effekten“ kommt. Das bedeutet, dass die Menschen mit fossilen Heizungen den Umbau abwarten. Dies wiederum kann dazu führen, dass Investitionen der Versorgerin die Transformation der Wärmenetze hin zu klimaneutralen Heizungsformen gefährdet werden, da es nicht die erwarteten Kund*innen für das klimaneutrale Heizen gibt. Trifft diese Sorge auch auf die Investitionen der Stadtwerke zu?
zu 6: Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Erfüllungsoption der Beheizung von Immobilien wirken sich immer auf die Kunden und damit auch auf die Stadtwerke aus. Die Stadtwerke sind Stand heute gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen und bis spätestens Ende 2026 zu veröffentlichen und der zuständigen Landesbehörde vorzulegen.
Es gibt gesetzliche Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Wärme in der Fernwärme, an die die Stadtwerke gebunden sind. Diese müssen also unabhängig von der Entwicklung des Marktes bei alternativen Wärmeerzeugungsmöglichkeiten umgesetzt werden.
Pressemitteilung Die Grünen Lemgo
Dir gefällt unser täglicher Einsatz für Lemgo? Dann unterstütze meine Arbeit hier mit einem virtuellen Kaffee für den Redakteur – oder einem Kauknochen für Redaktionshund Bolle! 🐾
🦴 Kauknochen oder Kaffee spendieren



