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Jahressteuergesetz 2024 – Entlastung für Familien und Vereine durch Druck der Union

Berlin/Kreis Lippe. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat die Bundesregierung zunächst für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Der Entwurf sah vor, Musik- und Tanzunterricht zu besteuern, was für Familien zusätzliche finanzielle Belastungen bedeutet hätte. Auf Druck der Union bleibt die Umsatzsteuerfreiheit für diese Angebote nun jedoch erhalten – eine wichtige Entscheidung für Familien in ganz Deutschland und in unserer Region Lippe. „Das Jahressteuergesetz 2024 darf nicht auf Kosten unserer Familien und Vereine gehen. Gerade für Lippe ist das eine Entlastung, die unseren Ehrenamtlichen und Vereinen zugutekommt,“ betont die lippische Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge. Ebenso konnte die Union verhindern, dass die geplante Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Sportanlagen umgesetzt wird. Diese hätte Vereinen das Vorsteuerrecht bei Investitionen entzogen und so den Erhalt von Sportstätten gefährdet.

Die teilweise Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten auf 80 % ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt jedoch hinter unseren Forderungen zurück. Auch in der Wohnraumförderung setzen wir uns weiterhin für konkrete Maßnahmen wie die Absenkung der steuerlichen Mietuntergrenze auf weniger als 66 % der ortsüblichen Miete ein, um Vermietern und Mietern in Zeiten steigender Mietpreise eine echte Entlastung zu bieten.

Die Union wird sich auch künftig für eine familienfreundliche Steuerpolitik stark machen, um Familien und Vereine zu unterstützen – hier in Lippe und bundesweit.

Pressemitteilung Kerstin Vieregge MdB / Wahlkreis 135 – Lippe I (NRW)

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