IHK warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen für Handelsregistereintragungen: Es besteht keine Zahlungspflicht!
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK) warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen für eine tatsächlich vom Adressaten vorgenommene Eintragung im Handelsregister.
Seit dem Pfingstwochenende 2022 werden bundesweit gefälschte Rechnungen für Handelsregistereintragungen beobachtet. Abgerechnet wird ein Betrag in Höhe von 740 €. Die Rechnungen erfolgen auf dem Postweg im Anschluss an eine tatsächlich vorgenommene Eintragung im Handelsregister, wobei der Originaltext der Eintragung rechts oben auf den Formularen abgedruckt ist. “Allerdings stammen diese Rechnungen nicht vom Registergericht oder dem Bundesanzeiger“, so Svenja Jochens, Justitiarin der IHK.
Der Versender bezeichnet sich im Logo als Gewerbe- und Handelsregister Deutschland, ergänzt um Bundesadler und Bundesflagge. „Bei diesen Formularen besteht keinerlei Zahlungspflicht. Die Formulare folgen dem üblichen Muster sogenannter Formularfallen bei Handelsregistereinträgen bis auf die Tatsache, dass kein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist“, so Jochens weiter.
Betroffene sollten zunächst die offizielle Rechnung für die Eintragung abwarten. Die IHK rät: „Warnen Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere beim Posteingang und in der Buchhaltung. Sollte die Zahlung nur einen oder mehrere Tage zurückliegen, wenden Sie sich an Ihre Hausbank und versuchen Sie, die Überweisung zu stornieren. Informieren Sie Ihre zuständige IHK!“, so die Justitiarin.
PM IHK Detmold