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IHK Lippe: Steuerlast bei Grund- und Gewerbesteuer bleibt für lippische Unternehmen unverändert

Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) hat die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer der lippischen Städte und Gemeinden für das Jahr 2026 zusammengetragen und ausgewertet. „Die aktuelle Auswertung zeigt eine Konstanz der Hebesätze. Alle Kommunen behalten ihre Hebesätze aus dem Vorjahr unverändert bei – mit nur einer kleinen Ausnahme: Die Gemeinde Schlangen erhöht den für Land- und Forstwirtschaft relevanten Grundsteuer-A-Hebesatz geringfügig um einen Prozentpunkt. Die Belastungen für lippische Unternehmen bei Gewerbe- und Grundsteuer B hat leider keine Kommune gesenkt“, fasst Lars Henning Döhler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe zu Detmold, das Ergebnis zusammen.

Der niedrigste Gewerbesteuerhebesatz gilt in Schieder-Schwalenberg mit 418 Prozent, der höchste in Bad Salzuflen mit 496 Prozent. Der Durchschnitt im Kreis Lippe liegt bei 451 Prozent. Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der unterschiedlichen Hebesätze: Ein Industrieunternehmen mit 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz und 250.000 Euro Jahresgewinn vor Gewerbesteuer erzielt einen Gewerbesteuermessbetrag von 8.750 Euro. Daraus ergibt sich eine Gewerbesteuer von 36.575 Euro in Schieder-Schwalenberg, 43.400 Euro in Bad Salzuflen und 39.468 Euro beim kreisweiten Durchschnitt.

„Die Gewerbesteuer ist ein entscheidender Standortfaktor. In der Zusammenschau mit anderen Einflüssen entscheidet sie mit darüber, ob Unternehmen weiterhin ‚Ja‘ zu einer Kommune in Lippe sagen“, erklärt Döhler. „Angesichts steigender Energiekosten und Löhne ist die Gewerbesteuer ein weiteres gewichtiges Päckchen, das die Gewerbetreibenden schultern müssen. Das darf man nicht vergessen.“

Auch bei der Grundsteuer B zeigt sich Kontinuität. Die meisten lippischen Kommunen setzen weiterhin auf einheitliche Hebesätze ohne Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Nur Blomberg (1.680 Prozent) und Extertal (1.195 Prozent) halten an deutlich höheren Hebesätzen für Nichtwohngrundstücke fest und bilden damit eine Ausnahme im Kreis. Für Wohngrundstücke liegen die Werte in Blomberg bei 840 Prozent und in Extertal bei 744 Prozent. „Für Unternehmen in Blomberg und Extertal bedeutet das ganz konkret: Ihre Grundsteuerbelastung ist so hoch wie sonst nirgends in Lippe und liegt sehr deutlich über der Belastung für Wohngrundstücke in der eigenen Kommune“, erläutert Döhler. Den niedrigsten einheitlichen Hebesatz im Kreis bietet Bad Salzuflen mit 620 Prozent. Der Durchschnittswert im Kreis Lippe beträgt 848 Prozent.

Grund- und Gewerbesteuer zählen zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. „Finanziell gut aufgestellte Städte und Gemeinden zahlen auf einen starken Wirtschaftsstandort Lippe ein. Bei finanziell schwachen Kommunen und gleichzeitig hoher Steuerbelastung für Unternehmen droht das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik verloren zu gehen“, warnt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Detmolder IHK.

Die IHK Lippe bietet in ihrem Internetangebot Vergleichsrechner für Gewerbesteuer und Grundsteuer B an. Unternehmen können damit schnell und transparent prüfen, welche Steuerbelastungen sie an ihren Standorten zu erwarten haben und wie diese im Kreisvergleich ausfallen: www.ihk.de/lippe-detmold

PM IHK Lippe

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Michael Pitt

Michael Pitt betreibt das Portal Mein-Lemgo seit 2021. Er ist in Lemgo geboren, wohnt direkt am Marktplatz und ist Lemgoer mit Herz und Seele.
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