Bundestagswahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden
Die Bundestagswahl findet am 23.02.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist, das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 23.11.2024, in Deutschland seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhält.
Wählen kann in Lemgo nur, wer in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz in Lemgo gemeldet sind.
Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Für die Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag (Wahlschein). Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Homepage www.lemgo.de, per Email an Wahlen@lemgo.de oder per Fax unter 05261/2135215, nicht jedoch telefonisch beantragt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Schmiedeamtshaus, Marktplatz 4, Eingang Papenstraße in Lemgo und öffnet ab 27.01.2025 jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Zusätzlich Samstag 08.02.2025 und Samstag 15.02.2025 von 8.00 – 12.00 Uhr und letztmalig am Freitag 21.02.2025 von 8.00 – 15.00 Uhr. Im Briefwahlbüro ist auch eine persönliche Beantragung möglich. Für Nachfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05261/213 260 (ab 21.01.2025) zur Verfügung.
Die Stimmzettel stehen (aufgrund der Einhaltung gesetzlicher Fristen) erst ab 07.02.2025 zur Verfügung, sodass vorher nur Anträge angenommen, jedoch keine Wahlunterlagen ausgegeben werden können.
Weitere Auskünfte erteilen gerne Andreas Fritz, Telefonnummer 05261/213203 und Miriam Wüstenbecker, Telefonnummer 05261/213201 von der für Wahlen zuständigen Abteilung bei der Alten Hansestadt Lemgo.
In der Zeit vom 03.02.-07.02.2025 besteht zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Abteilung Wahlen, Rathaus, Zimmer 333, Marktplatz 1, 32657 Lemgo, aus Datenschutzgründen allerdings nur in die eigenen Daten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der städtischen Homepage unter www.lemgo.de.