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BUND Lippe unterstützt Antrag auf Schließung der Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide

Die BUND-Kreisgruppe Lippe hat als eine von 21 Organisationen den Antrag an den  Landrat Meinolf Haase auf unverzügliche Schließung der Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide sowie auf Übernahme der dort gehaltenen Füchse durch das Veterinäramt des Kreises Lippe gestellt. Seit vielen Jahren kritisiert die BUND-Kreisgruppe Lippe den Betrieb der Anlage und die Haltungsbedingungen, unter denen die Füchse leiden müssen, und setzt sich im Verein mit anderen (Tierschutz-)Organisationen für die Schließung der Anlage ein. Dabei tat sie ihren Protest auch in diversen Demonstrationen und Mahnwachen in Lemgo und Umgebung kund. 

Antrag auf unverzügliche Schließung der Schliefenanlage Lemgo-Voßheide,
sowie Übernahme der dort gehaltenen Füchse durch das Veterinäramt des Kreises Lippe

„Sehr geehrter Herr Landrat Meinolf Haase,

hiermit beantragen wir die unverzügliche Schließung der Schliefenanlage Lemgo-Voßheide, da sie den baulichen Anforderungen nicht gerecht wird und dort Füchse unter tierquälerischen Bedingungen zu Übungszwecken eingesetzt werden.

Darüber hinaus beantragen wir, künftige Bau-, Nutzungs- oder Wiedereröffnungsanträge in Bezug auf diese Anlage nicht zu genehmigen, soweit diese dem Zweck der Ausbildung oder des Trainings von Jagdhunden an lebenden Füchsen dienen.

Weiterhin beantragen wir, die derzeit in der Anlage gehaltenen Füchse unverzüglich in die Obhut des Veterinäramtes des Kreises Lippe zu überführen, um ihr Wohl sicherzustellen und eine tierschutzgerechte Unterbringung, bzw. Weitervermittlung zu ermöglichen.

Begründung:

Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in sogenannten Schliefenanlagen steht seit Jahren in der öffentlichen und fachlichen Kritik. Unabhängig von formalen Genehmigungen, wirft diese Praxis erhebliche Fragen im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz (Art.20a GG*), sowie auf die Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz (§1, §2, §16a TierSchG*) auf. Dieses insbesondere im Hinblick auf vermeidbare Leiden, Stress und Angst der betroffenen Tiere.

Aus fachlicher und aus Sicht des Tierschutzes, besteht kein zwingender Bedarf für diese Form der Ausbildung, da tierschonende Alternativen zur Verfügung stehen (bspw. Everfox/ SIM-Fox). Zahlreiche Expertenstimmen aus Tier- und Naturschutz sehen die Schliefenausbildung am lebenden Tier daher als nicht mehr zeitgemäß an, sowie die Baujagd an sich als obsolet und grausam.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten, im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises Lippe, ein klares Signal für den Tierschutz zu setzen, weitere Belastungen der betroffenen Tiere zu verhindern und die Füchse unverzüglich aus der Anlage herauszunehmen.

Zuletzt entspricht die Anlage nicht der nach neuestem Erlass des LANUV/LAVE Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Größe.

Sofern die Anlage diese Vorgabe nicht erfüllt, liegt ein erheblicher baulicher Mangel vor, der für sich einen eigenständigen Schließungsgrund darstellt.

Wir bitten Sie daher, unserem Antrag zu entsprechen und uns über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Hochachtungsvoll,

Verena Rautenberg
Unsere Hände für viele Pfoten e.V.

Christiane Kressmann
Tierhilfe Lippe und Umgebung e.V.

Daniela Klöpperpieper
Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Paul Kuhlemann
Die PARTEI Lippe

Peter Höffken
PETA Deutschland e.V.

Vanessa Feeken
Animal Island e.V.

Susanne Häger
Tierschutzverein Franziskushof e.V.

Gabi Joormann
Netzwerk Fuchs

Dr. Martin Steverding
Dipl. Biologe

Gitta Helak
Katzen in Not e.V.

Michaela Latzel
Bürgerinitiative „Schliefenanlagen schließen!“

Stephan Culemann
BUND Lippe

Margrit Dorn
Fairleben Gütersloh e.V.

Tina Stücke
Tierschutzverein Piroschka Lippe e.V.

Marita Marschall
Waild Bürgerbündnis

Sandra Eßler
Hundesicherung Minden-Hannover-Hildesheim

Katharina Friess
Bielefeld Animal Save

Astrid Reinke
Achtung für Tiere e.V.

Thomas Mitschke
Pro Fuchs Deutschland e.V.

Yasemin und Aylin
Ostfriesen gegen Tierleid

Kirsten Strauch
Wildvögel u. Igel in Not Kr. Höxter u. Umland
 

*Erläuterung der Paragraphen:

Gemäß §1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Ein solcher vernünftiger Grund ist bei der Schliefenausbildung, angesichts verfügbarer tierschonender Alternativen, aus unserer Sicht nicht ersichtlich.m

Nach §2 Tierschutzgesetz ist derjenige, der ein Tier hält oder betreut, verpflichtet, dessen artgemäße Bedürfnisse zu gewährleisten und vermeidbare Leiden zu unterlassen. Die dauerhafte Haltung und Nutzung von Füchsen zu Ausbildungszwecken in einer Schliefenanlage, steht hierzu in einem deutlichen Spannungsverhältnis.

Darüber hinaus verpflichtet §16a Tierschutzgesetz die zuständigen Behörden, die notwendigen Anordnungen zu treffen, um Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften zu verhindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen ausdrücklich auch Nutzungsuntersagungen, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Tieren.

Der Tierschutz ist zudem als Staatsziel in Art.20a des Grundgesetzes verankert. Behörden sind daher gehalten, ihre Entscheidungsspielräume im Zweifel zugunsten des Tierschutzes auszuüben.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten, die Schliefenanlage Lemgo-Voßheide zu schließen, eine Wiederaufnahme des Betriebs auszuschließen und die dort gehaltenen Füchse unverzüglich aus der Anlage zu nehmen.

PM BUND Lippe
 

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Michael Pitt

Michael Pitt betreibt das Portal Mein-Lemgo im dritten Jahr. Er ist in Lemgo geboren und wohnt direkt am Marktplatz.
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