Bauleitplanung der Alten Hansestadt Lemgo: Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo-West“

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, die 51 Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo-West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lemgo befindet sich in der Gemarkung Lieme, Flur 4, Flurstück 46, im westlichen Teilbereich der Stadt.
Die unmittelbare Umgebung des Plangebietes ist vorwiegend durch die landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Im Süden grenzt eine Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie eine Grünfläche mit Gehölzen und fußläufigen Wegestrukturen.
Die Flächengröße des Änderungsbereiches beträgt ca. 1,0 ha. Die Grundschule Lemgo-West befindet sich im ländlichen Bereich des Ortsteils Lieme und wird vorwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie im Norden von einer angrenzenden Grünfläche mit Gehölzen geprägt.
Aufgrund der immer wachsenden Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren und im Zuge des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (offene Ganztagsschule), der laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab August des Jahres 2026 greifen soll, sind die vorhandenen Raum- und Personalkapazitäten der Grundschule nicht mehr tragbar.
Die Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes in Lieme ist demnach über den weiteren Standort auf dem Flurstück 46 erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird die bisherige Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes als Flächen für die Landwirtschaft innerhalb des Flurstücks 46 in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ gem. § 5 (2) Nr. 2a BauGB geändert.
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grundschule Lemgo-West“ ist aus dem beigefügten Kartenauszug ersichtlich.
