Land stärkt Kommunen dauerhaft: Klaus Hansen begrüßt Paradigmenwechsel in der Gemeindefinanzierung

Verbundsatz steigt erstmals seit Jahrzehnten – Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 bringt Rekordzuweisungen und mehr Handlungsspielraum für Städte und Gemeinden
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027 beschlossen und leitet damit einen grundlegenden Wandel in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ein. Erstmals seit Mitte der 1970er-Jahre wird der sogenannte Verbundsatz dauerhaft von derzeit 23 auf 23,5 Prozent angehoben. Dadurch erhalten die Kommunen bereits im kommenden Jahr rund 360 Millionen Euro zusätzlich. Insgesamt steigt die Finanzausgleichsmasse des Landes auf den Rekordwert von 17,13 Milliarden Euro.
„Unsere Städte und Gemeinden stehen seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Mit der dauerhaften Erhöhung des Verbundsatzes setzt die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein starkes Signal für eine verlässliche Kommunalfinanzierung. Es ist die erste strukturelle Anhebung seit Jahrzehnten und damit ein echter Paradigmenwechsel. Unsere Kommunen erhalten mehr finanzielle Spielräume, um wichtige Aufgaben vor Ort eigenverantwortlich wahrzunehmen.“ begrüßt der lippische CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Hansen die Entscheidung aus Düsseldorf.
Die Anhebung des Verbundsatzes ist Teil der gemeinsam von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Kommunalen Modernisierungsagenda. Ziel ist es, die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken und die Städte, Gemeinden und Kreise nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch zu entlasten. Vorgesehen sind unter anderem höhere pauschale Zuweisungen, einfachere Förderstrukturen, weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung.
Für Klaus Hansen ist die jetzt beschlossene Erhöhung des Verbundsatzes deshalb mehr als eine finanzielle Verbesserung. Sie reiht sich in eine Reihe von Maßnahmen der NRW-Koalition zur Stärkung der Kommunen ein. Mit der Übernahme kommunaler Altschulden, dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur und der nun gestarteten Kommunalen Modernisierungsagenda schaffe das Land verlässliche Rahmenbedingungen, damit Städte und Gemeinden ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen und gleichzeitig mehr Gestaltungsspielräume vor Ort erhalten können.
Hintergrund
Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt die jährlichen Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen. Mit der nun vorgesehenen Anhebung des Verbundsatzes wird der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen des Landes dauerhaft erhöht. Die endgültige Höhe der Finanzausgleichsmasse wird auf Grundlage des tatsächlichen Steueraufkommens ermittelt. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 soll gemeinsam mit dem Landeshaushalt Ende des Jahres beschlossen werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Pressemitteilung Klaus Hansen CDU / Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
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