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Geflügelpest – Aufhebung von Restriktionszonen im Kreis Lippe

Nachdem aufgrund von Ausbrüchen der Geflügelpest in Tierhaltungen in Barntrup, Lemgo, Verl und Bielefeld mehrere Schutz- und Überwachungszonen im Kreis Lippe eingerichtet worden sind, wird nun am 23. Dezember 2022 die Schutzzone um die von Geflügelpest betroffene Tierhaltung in Barntrup aufgehoben. Dort gelten dann die Regelungen der Überwachungszone, bis auch diese am 1. Januar 2023 aufgehoben werden kann.

Am 29. Dezember 2022 wird außerdem die Schutzzone um die von Geflügelpest betroffene Tierhaltung in Lemgo aufgehoben. Auch hier gelten dann die Regelungen der Überwachungszone, bis diese voraussichtlich am 7. Januar 2023 aufgehoben wird.

Die Überwachungszonen der Geflügelpestausbrüche in Verl und Bielefeld, die Teile der Gemeinden Augustdorf und Oerlinghausen betreffen, sind ab 2. Januar 2023 wieder aufgehoben.

Nähere Informationen, interaktive Karten und Regelungsinhalte sind auf der Webseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest einsehbar. Weitere Hinweise zur Geflügelhaltung und Biohygiene sind ebenfalls auf der Webseite zu finden. Denn obwohl nun die ersten Maßnahmen wieder zurückgefahren werden, bleibt die Seuchenlage weiterhin angespannt, wie der aktuelle Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Höxter zeigt. Alle Geflügelhalter werden gebeten zum Wohle ihrer Tiere die Biohygieneregeln zu beachten und sich bei ersten Anzeichen auf Geflügelpest bei ihrem Haustierarzt oder dem Veterinäramt zu melden.

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