Neue Müllgebühren, Hundesteuer und Fördergelder fürs Eau-Le: Das hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss der Alten Hansestadt Lemgo hat in seiner Sitzung am Montagabend zahlreiche Beschlüsse auf den Weg gebracht, die nun dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Im Mittelpunkt standen unter anderem neue Satzungen für Abwasser, Abfall, Hundesteuer und Vergnügungssteuer sowie ein Förderantrag für die Sanierung des Eau-Le. Größere Kontroversen gab es dabei kaum – die meisten Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Zu Beginn der Sitzung wurde der SPD-Antrag zur Fortschreibung des Spielplatzentwicklungskonzeptes von der Tagesordnung genommen. Hintergrund ist, dass das Thema zunächst in einem anderen Fachausschuss beraten werden soll.
Unter den allgemeinen Anfragen erkundigte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach den möglichen Auswirkungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes des Bundes und der vorgesehenen sogenannten „Biotreppe“ auf die Energieversorgung in Lemgo. Bürgermeister Markus Baier machte deutlich, dass der Gesetzentwurf bislang noch nicht verabschiedet sei. Eine inhaltliche Diskussion über mögliche Folgen sei deshalb derzeit wenig zielführend.
Die SPD-Fraktion fragte außerdem nach dem angekündigten regelmäßigen Bericht des Lemgo Marketing. Dieser soll nach Angaben der Verwaltung dem Rat in absehbarer Zeit vorgestellt werden.
Die Bürgeranträge zum Baumschutz bei Baumaßnahmen, zum Straßenendausbau Deichbrede sowie zum Verbot von Fahrrädern und E-Scootern wurden – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.
Ein ausführlicher Sachvortrag beschäftigte sich anschließend mit der Gigabitförderung des Bundes. Vertreter der Kreises erläuterten die aktuellen Förderbedingungen und zeigten auf, unter welchen Voraussetzungen bislang unterversorgte Bereiche künftig an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.
Änderungen bei Abwasser und Entwässerung
Mit der Neufassung der Abwassergebührensatzung reagiert die Stadt unter anderem auf technische Entwicklungen bei Dachbegrünungen. Während bislang pauschal 50 Prozent der Fläche berücksichtigt wurden, soll künftig das tatsächliche Rückhaltevermögen eines Gründachs maßgeblich sein. Moderne Dachbegrünungen können je nach Aufbau bis zu 90 Prozent des Niederschlags zurückhalten und werden dadurch künftig stärker berücksichtigt.
Auch die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wurde neu gefasst. Hintergrund ist, dass die Gebühren seit 2001 nicht mehr angepasst worden waren und die tatsächlichen Kosten längst nicht mehr deckten. Künftig beträgt die Benutzungsgebühr 65,50 Euro je Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamms beziehungsweise Grubeninhalts. Außerdem wird künftig nicht mehr zwischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben unterschieden.
Müllabfuhr wird ab 2027 teurer
Erstmals seit 2019 steigen auch die Abfallgebühren. Als Gründe nennt die Verwaltung höhere Transport- und Entsorgungskosten, gestiegene Aufwendungen für die Beseitigung wilden Mülls sowie geringere Erlöse aus dem Altpapierverkauf. Insgesamt summieren sich die Mehrkosten auf rund 415.000 Euro pro Jahr.
Als Beispiel nennt die Verwaltung einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 120-Liter-Restmülltonne (Leerung alle vier Wochen) und einer Biotonne. Die jährlichen Gebühren steigen hier von 173,28 Euro auf 202,64 Euro. Ein 70-Liter-Abfallsack kostet weiterhin 3 Euro.
Hundesteuer wird angepasst
Auch die Hundesteuersatzung erhält eine vollständige Neufassung. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 1997 und wurde zuletzt 2010 geändert. Nach Angaben der Verwaltung sollen die Steuersätze auf das durchschnittliche Niveau der lippischen Kommunen angepasst werden. Gleichzeitig werden Online-An- und Abmeldungen ermöglicht und das Vertragstierheim Franziskushof ausdrücklich in die Satzung aufgenommen.
Konkret soll die Hundesteuer künftig 70 Euro jährlich für den ersten Hund betragen. Für zwei Hunde werden 85 Euro je Hund, ab dem dritten Hund 100 Euro je Hund fällig. Für als gefährlich eingestufte Hunde sieht die neue Satzung 600 Euro jährlich vor, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 800 Euro je Tier und Jahr.
Vergnügungssteuer: Ausnahme beim Vereinssport
Ebenfalls beschlossen wurde eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Die bisherige Kartensteuer für Tanzveranstaltungen entfällt. Gleichzeitig wird eine Ausnahme für Sportspielgeräte geschaffen, die ausschließlich sportlichen Zwecken dienen und nicht der Gewinnerzielung. Bürgermeister Markus Baier erläuterte in der Sitzung, dass beispielsweise Dartautomaten in Sportvereinen von der Vergnügungssteuer ausgenommen werden. Normale Geld- und Unterhaltungsspielgeräte in Gaststätten oder Spielhallen bleiben dagegen selbstverständlich steuerpflichtig.
Weitere Beschlüsse
Darüber hinaus stimmte der Ausschuss einstimmig einer Reihe weiterer Vorlagen zu. Dazu gehören eine engere Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen im Standesamtswesen und bei Vollstreckungen, Änderungen an der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der AWO, Anpassungen an der Organisationsstruktur der WestfalenTarif GmbH sowie überplanmäßige Aufwendungen im Haushalt. Außerdem wurde im Wege einer Eilentscheidung die Bewerbung der Stadt um Bundesfördermittel für die Modernisierung der Wasseraufbereitung des Außenbeckens im Eau-Le auf den Weg gebracht.
Insgesamt verlief die Sitzung ausgesprochen sachlich und harmonisch. Nach dem Vortrag zur Gigabitförderung sowie einigen kurzen Nachfragen wurden sämtliche Beschlussvorlagen ohne größere Diskussionen beziehungsweise einstimmig verabschiedet und dem Rat zur endgültigen Entscheidung empfohlen.
Zu den Tagesordnungspunkten mit Vorlagen und Anträgen
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