Pressemitteilungen

Pressemitteilung der Abteilung Stadtplanung der Alten Hansestadt Lemgo: „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“

35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“ im Parallelverfahren

–         Aufstellungsbeschluss

–         Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung und die frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Bebauungsplan Nr. 26 01.63 „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“ im Vollverfahren

–         Aufstellungsbeschluss

–         Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung und die frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Die Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB folgender Bauleitplanungen können vom 16.01.2023 bis zum 13.02.2023 im Bauamt der Alten Hansestadt Lemgo in der Heustraße 36 – 38, sowohl auf der Ebene 1 an der Aushangfläche gegenüber der Information, als auch auf der Ebene 4, gegenüber Raum 413, auf dem Bildschirm montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr eingesehen werden:

·         35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“

·         Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 01.63 „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“

Die Stadtverwaltung Lemgo – Abteilung Stadtplanung – teilt mit, dass vom 16.01.2023 bis zum 13.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bauleitplanverfahren der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“ und des Bebauungsplans Nr. 26 01.18a „Wohnbebauung Neu Eben-Ezer“ durchgeführt wird.

Das Gebiet von Neu-Eben-Ezer wird derzeit als Sonderbaufläche „Diakonische Einrichtung“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Im Rahmen der Umsetzung von Inklusion (UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, die in Deutschland 2009 in Kraft trat) wird angestrebt, dass Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zusammenleben, lernen, wohnen und arbeiten.

Daher strebt Eben-Ezer an, den Standort an der Alten Rintelner Straße zu einem gemischt genutzten Stadtteil zu entwickeln. Der südliche Teil des Areals soll mittels Bauleitplanung zugunsten von Wohnbebauung überplant werden.

Das städtebauliche Konzept sieht aufgrund der anhaltenden Nachfrage hauptsächlich eine Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen vor. Am Pestalozziweg befinden sich bereits 16 Wohngebäude, die planungsrechtlich gesichert werden sollen. Im Rahmen der Planung sollen ca. 27 Baugrundstücke ergänzt werden.

Das Plangebiet weist eine Flächengröße von ca. 4,6 ha auf.

Die Planungsunterlagen können während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bzw. donnerstags bis 17.00 Uhr) im Bauamt in der Heustraße 36-38 gegenüber Raum 413, auf der Ebene 4, auf dem Bildschirm eingesehen werden. Während dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum ausgelegten Bauleitplan.

Zusätzlich können die Unterlagen ab dem 16.01.2023 – 13.02.2023 online im Beteiligungsportal unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php eingesehen werden. In diesem Portal besteht ebenfalls die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern.

Im Rahmen der Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Verbreitung des Corona-Virus wird allen Personen, die die aushängenden Planunterlagen einsehen wollen, empfohlen von der Möglichkeit Gebrauch zu machen sich telefonisch unter 05261 213- 473 oder per Mail z.perlov@lemgo.de anzumelden. Für Fragen zu den Unterlagen stehen Ihnen die Sachbearbeiter der Abteilung Stadtplanung telefonisch zur Verfügung. Es wird darum gebeten persönliche Kontakte auf Grund des Infektionsschutzes zu vermeiden und nach Möglichkeit die Online-Unterlagen zur Einsichtnahme zu verwenden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

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