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Wirtschaft

IHK Lippe besorgt über Anstieg der Unternehmensinsolvenzen

41 Unternehmen haben laut Statistischem Landesamt IT.NRW im ersten Halbjahr dieses Jahres beim Amtsgericht Detmold einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. „Die Zahl der Insolvenzanträge ist um 37 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen“, berichtet Timm Lönneker, Referent der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). Im 1. Halbjahr 2023 waren es noch 30 Fälle. Damit stehe Lippe im Vergleich zu NRW (2.722 Unternehmen mit Insolvenzanträgen, plus 26 Prozent) etwas schlechter da.

Die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen falle zwar im Vergleich der letzten fünf Jahre hoch aus, so Lönneker, liege aber noch im üblichen Schwankungsbereich. Dennoch blickt der Konjunkturexperte der IHK Lippe mit Sorge in die Zukunft: „Die lippischen Unternehmen kämpfen seit längerem mit hohen Energie- und Personalkosten.“ Die schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland sowie die Kriege in der Ukraine und in Nahost verstärkten die Unsicherheit in der Wirtschaft. „Unternehmen halten sich mit Investitionen zurück. Insgesamt gibt es eine deutlich gehemmte Nachfrage“, fährt Lönneker fort.

Besonders von Insolvenzen betroffen sind der Handel, die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit neun Fällen, das verarbeitende Gewerbe mit acht Fällen sowie das Baugewerbe mit sieben Fällen.

Unter den 41 Insolvenz beantragenden Unternehmen befinden sich 17 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Insgesamt waren 19 Betriebe länger als acht Jahre am Markt.

Neben den Unternehmen beantragten 140 übrige Schuldner:innen in Lippe die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Vorjahreszeitraum: 177), darunter 25 ehemals Selbstständige (Vorjahreszeitraum: 35) sowie 106 Verbraucher:innen (Vorjahreszeitraum: 134). Acht Fälle aus Nachlässen und Gesamtgut (Vorjahreszeitraum: 7) sowie eine natürliche Person als Gesellschafter o.Ä. (Vorjahreszeitraum: 1) komplettieren die übrigen Schuldner.

Hinweis: Anträge auf Insolvenzverfahren fließen erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik ein. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt meist rund drei Monate davor.

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