Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen
Der Lemgoer Rat hat die Aufstockung der Förderpauschale beschlossen, die das Land NRW in diesem Jahr für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Zuschüsse können ab sofort beantragt werden.
Im Frühjahr hat das Land NRW jeder Kommune in NRW mit Denkmalbestand eine fachbezogene Pauschale von 7.500 Euro bewilligt, mit der Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer bei der Umsetzung kleinerer denkmalpflegerischer Instandsetzungsarbeiten unterstützt werden sollen. Die Stadt Lemgo wird diese Pauschale zusätzlich mit eigenen Haushaltsmitteln verstärken, so dass in diesem Jahr insgesamt 40.000 Euro im Fördertopf sind und weitergeleitet werden können. Ziel ist es, das Lemgoer kulturelle Erbe langfristig zu erhalten und so für künftige Generationen zu sichern.
Die Förderung ist insbesondere für Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Sicherungsmaßnahmen von Denkmälern bestimmt. Das können beispielsweise Arbeiten zum Erhalt der Substanz oder des Erscheinungsbildes des Denkmals sein wie eine Sanierung oder Ausbesserungen an Fachwerk oder Fassaden, die Restaurierung bzw. Erneuerung von Türen, Fenstern oder Treppen. Die Förderung ist explizit auch für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen geeignet.
Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde ist schon bei der Planung ratsam und vor Beginn unbedingt notwendig. Den städtischen Denkmalpfleger Herrn Kämper erreichen Interessierte unter 05261/213-120 oder m.kaemper@lemgo.de. Näheres ist unter https://www.lemgo.de/bauen-umwelt/foerderung/denkmalfoerderung zu finden.
PM Stadt Lemgo



