Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden

Die Kommunalwahlen finden am 14.09.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) seine Hauptwohnung in Lemgo hat.
Wählen kann in Lemgo nur, wer in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis 03.08.2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Für die Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag (Wahlschein). Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Homepage www.lemgo.de oder per E-Mail an Wahlen@lemgo.de, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Lichthof des Schmiedeamtshauses, Marktplatz 4 in Lemgound öffnet vom 12.08.2025 jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 17.00Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Zusätzlich Samstag, 06.09.2025 von 8.00 – 12.00 Uhr und letztmalig am Freitag, 12.09.2025 von 8.00 – 15.00 Uhr. Im Briefwahlbüro ist auch eine persönliche Beantragung möglich. Für Nachfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05261/213 260 (ab 12.08.2025) zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilen gerne Andreas Fritz, Telefonnummer 05261/213203 und Miriam Wüstenbecker, Telefonnummer 05261/213201 von der für Wahlen zuständigen Abteilung bei der Alten Hansestadt Lemgo.
In der Zeit vom 25.08. bis 29.08.2025 besteht zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Abt. Wahlen, Rathaus, Zimmer 333, Marktplatz 1, 32657 Lemgo, aus Datenschutzgründen allerdings nur auf die eigenen Daten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der städtischen Homepage unter www.lemgo.de.
Sollte keiner der Landrats- und/oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 28.09.2025 eine Stichwahl statt.
PM Stadt Lemgo